Kostenträger
Die Kinder und Jugendlichen in der medizinisch-schulischen Rehabilitation kommen aus ganz Deutschland nach Berchtesagden. Eine Aufnahme ist möglich, wenn der Patient entsprechend §53 und §54 SGB XII nicht nur vorübergehend körperlich wesentlich behindert ist oder Behinderung droht. Bei Asthma bronchiale muss mindestens Schweregrad II vorliegen (d.h. ganzjährig auftretende Symptome). Die Finanzierung wird in jedem Einzelfall von den Sozialhilfeträgern geprüft. Unabhängig vom Einkommen der Eltern besteht i.d.R. ein Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit entsprechenden Voraussetzungen, z.B. mit einer Diagnose ADHS oder Legasthenie, können auch über die Jugendhilfe (§27 i.V.m. §34 oder §35a) ins CJD Asthmazentrum Berchtesgaden kommen.
Für eine stationäre Akutbehandlungen während der Rehabilitation kommt die Krankenkasse auf.






