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CJD aktuell

 

Gewalt,
sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch haben im CJD keinen Platz


Stellungnahme des
CJD Vorstands

Ausbildungsberufe im CJD Berchtesgaden

                                Verkauf  

 

                       Hauswirtschaft

 

 

   Hotel

                                        Büro

 

Die staatlich anerkannte Berufsausbildung im CJD Berchtesgaden erfolgt auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO) nach dem dualen System in modernen Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros sowie in der Berufsschule. Die Ausbildungsinhalte sowie die räumliche und technische Ausstattung sind auf die Bedürfnisse chronisch kranker Jugendlicher zugeschnitten. Kleine Ausbildungsgruppen mit nicht mehr als acht Auszubildenden garantieren sehr gute Lern- und Arbeitsbedingungen.

 

Die Ausbildung unterliegt entweder den herkömmlichen Standards anerkannter Ausbildungsberufe (§§ 25 BBiG/HwO) oder dem besonderem Ausbildungsregelwerk für Behinderte (§ 48 BBiG/ § 42 b HwO). Beide Ausbildungsformen sind jedoch nicht getrennt.


Sofern nachweislich ein ausreichender Leistungsstand vorliegt, kann eine Berufsausbildung, die nach § 48 BBiG begonnen wurde, auch als Vollausbildung nach § 25 BBiG fortgesetzt werden. Umgekehrt können Auszubildende, die trotz aller Bemühungen und Fördermaßnahmen, den Anforderungen der regulär gültigen Ausbildungsordnung nicht gewachsen sind, ihre Berufsausbildung nach Maßgabe der besonderen Ausbildungsregelungen für Behinderte fortsetzen.
 
Um die Auszubildenden mit der Berufsrealität außerhalb des CJD Asthmazentrum zu konfrontieren, finden während der Ausbildung regelmäßig Betriebspraktika statt. Es bestehen enge Kontakte zu den Unternehmen im Berchtesgadener Land. Viele Azubis aus dem Asthmazentrum ergreifen die Initiative, bemühen sich um Betriebspraktika, wagen den Schritt nach außen und zeigen damit ihre Bereitschaft, einen Weg zu finden, der ihnen berufliche Perspektiven erschließt.

 

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