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CJD aktuell

 

Gewalt,
sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch haben im CJD keinen Platz


Stellungnahme des
CJD Vorstands

FAQs

Frequently asked questions - häufig gestellte Fragen

Ausführliche Informationen zu diesen und anderen Fragen erteilt auch der Elternberater Eberhard Daum, Tel. 08652 / 6000-251.
 
1. Wer trägt die Kosten für die Unterbringung meines Kindes im
Asthmazentrum? Bekomme ich finanzielle Unterstützung?

Pauschal zu beantworten ist diese Frage nicht - jeder einzelne Fall ist zu prüfen! Im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes wird Personen, die nicht nur vorübergehend wesentlich körperlich behindert sind, im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII (finanzielle) Hilfe gewährt. Insbesondere müssen im Einzelfall neben der individuell attestierten chronischen Krankheit auch die drohende Behinderung bzw. die Folgen vorhandener Behinderungen mit berücksichtigt werden.
Überwiegen seelische Anteile oder steht eine andere Schwäche wie z.B. Legasthenie im Vordergrund ist auch eine Finanzierung über die Kinder- und Jugendhilfegesetze §§ 27- 41 KJHG in Betracht zu ziehen.
 
2. Welche schulischen Abschlüsse kann mein Kind im Asthmazentrum erwerben?

An unseren staatlich anerkannten Schulen können alle schulischen Abschlüsse (Hauptschulabschluss, Qualifizierter Hauptschulabschluss, Mittlere Reife, Abitur, Abschluss Berufsfachschule zur/m KinderpflegerIn) erworben werden. In mehreren Berufen ist zudem eine Ausbildung/Lehre möglich.
 
3. Wie ist mein Kind im Asthmazentrum untergebracht?

Die Kinder und Jugendlichen leben im Asthmazentrum (auf 1000 m) und im Internat des Gymnasiums bzw. der Realschule am Dürreck (1200 m) in mehreren Häusern in denen es Ein-, Zwei- und einige wenige Dreibettzimmer gibt.
 
4. Wann darf mein Kind heimfahren?

Heimfahrten finden in der Regel zu den Schulferien statt.
Die Fahrtkosten werden i.d.R. auch (noch) von den Kostenträgern finanziert.
 
5. Zu welchem Termin kann mein Kind aufgenommen werden?

Zu jeder Zeit im Jahr - vorausgesetzt es sind Plätze frei. Eine Aufnahme ist nicht von Terminen wie dem Schuljahresende abhängig. Wenn es der gesundheitliche Zustand des Kindes zulässt, sollte (bzw. muss) ein derartiger Abschnitt allerdings mit berücksichtigt werden. Für ausführliche Informationen zu diesen und anderen Fragen steht Ihnen unser Elternberater (Eberhard Daum, 08652 / 6000-251) zur Verfügung.